Dr. iur. Thomas Pforr zum Thema: BWF – Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung

Anlegergelder BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung in Gefahr! Durch die behördlichen Ermittlungsmaßnahmen der BaFIn gegen die BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung nebst Abwicklungsanordnung und Beschlagnahme von Sachwerten ergibt sich, dass nach behördlichem Dafürhalten rechtliche Unregelmäßigkeiten gegeben sind, woraus eine konkrete Gefährdung der Vermögensinteressen der Anleger im Raume steht. Betroffenen wird dringend geraten, ihre Rechtsinteressen professionell anwaltlich schützen zu lassen.

Sachverhalt

Mit behördlichem Großaufgebot und Berichterstattung in Presse und Internetforen wurde die Abwicklung der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung unter Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen angeordnet. Die zuständigen Behörden haben Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau als Abwickler eingesetzt.

Sämtliche Beteiligten sind schockiert, insbesondere die Anleger sind zu Recht äußerst verunsichert, was nun mit ihren Kapitalanlagen geschieht. Verbindliche und beruhigende Aussagen, dass die Anlegergelder sicher sind, liegen weder seitens der Behörden und dem Abwickler Dr. Bernsau noch der BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung selbst vor.

Insofern sollten die Anleger und sonstigen Beteiligten selbstverständlich aktiv werden, um ihre im Moment unklare Rechtsposition bestmöglichst zu schützen. Hierfür ist die Einholung von Rechtsrat selbstverständlich der erste logische Schritt, da es ja nicht zuletzt auch um erhebliche Vermögenswerte geht.

Sinnvollerweise wird dazu eine Rechtsanwaltskanzlei in Frage kommen, die bereits Anleger betreut und mit dem sich täglich weiter entwickelnden Geschehen der BWF-Abwicklung bereits befasst ist.

Die Vertretung einer Vielzahl von Anlegern und deren Rechten gegenüber Verantwortlichen verleiht dabei mehr Nachdruck als unkoordinierte Einzelaktionen oder ganz und gar Untätigsein.

Dringend ist den Anlegern zu empfehlen, die Durchsetzung ihrer Rechte einem mit der Angelegenheit vertrauten Rechtsanwalt zu übertragen.

Der Anleger sollte sofort sämtliche Zahlungen einstellen.

Umgehend sollte für jeden einzelnen Anleger die anwaltliche Vertretungsanzeige und Forderungsanmeldung zur Rückzahlung der investierten Gelder gegenüber dem Abwickler angezeigt werden, neben der Sicherstellung sofortiger vertragsbeendender Maßnahmen.

Zudem hat jeder Anleger ein Recht auf Information über den Vermittlungs- und Abwicklungsstand, so dass ebenfalls sofort gegenüber den beteiligten Behörden eine entsprechende Akteneinsicht beantragt werden sollte.

Dadurch ist eine optimale Information der Betroffenen und Sicherung der investierten Geldeinlagen des Anlegers gewährleistet, ohne dass er sich persönlich als rechtsunkundiger täglich mit den neuen Informations- und Abwicklungsstand beschäftigen muss. Die Sicherung seiner Auszahlungsansprüche ist bestmöglichst gewährleistet.

Unsere Anwälte bieten den oben genannten Service für BWF-Betroffene Anleger an mit Zahlung einer einmaligen Prüfungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, mithin 95,20 €. Für rechtsschutzversicherte Anleger, deren Rechtsschutzversicherung in Deckung geht, entfallen diese Gebühren gänzlich.

Für Anleger, die ihre Interessenwahrnehmung sichern möchten, ist die Übersendung eines unterschriebenen Vollmachtformulars nebst Adressangaben und Übersendung einer Kopie des BWF-Vertrages an unsere Kanzleiadresse postalisch oder per E-Mail erforderlich.

Die entsprechenden Formulare sind auch online auf unserer Kanzleihomepage www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de als PDF-Formular verfügbar.

Um optimale Rechtswahrnehmung und Fristenkontrolle zu garantieren, nehmen wir aus Kapazitätsgründen vorläufig bis zum 30.10.2015 Mandatsaufträge entgegen, darüber hinaus soweit sodann die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten dies noch zulassen.

Gerne stehen wir auch für weitergehende Auskünfte dem einzelnen Rechtssuchenden zur Verfügung, wobei wir darum bitten, die Anfragen per E-Mail an die E-Mail Adresse dr.thomas.pforr@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de zu richten, damit wir eine zügige und geordnete Beantwortung in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen gewährleisten können.