Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen-Postbank Finanzberatung

Zum wiederholten Male erzielt die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ein positives Urteil gegen die Postbank Finanzberatung. In dem durch den zuständigen Rechtsanwalt geführten Gerichtsverfahren hatte der Mandant der Kanzlei Helge Petersen und Collegen im Jahre 2007 eine Beteiligung an der MT „KING EDWARD“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „KING ERIC“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, auch als König & Cie. Produktentankerfonds II bekannt, gezeichnet.

Im Dezember 2016 urteilte das Landgericht Hannover zugunsten des Mandanten aus Bochum und verurteilte die Postbank Finanzberatung zur Rückzahlung seiner Anlagesumme in Höhe von 30.000 € abzüglich erhaltener Ausschüttungen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Postbank Finanzberatung AG ihre Aufklärungspflicht verletzt hat.

Die Postbank Finanzberatung AG legte daraufhin Berufung ein.

Im Oktober dieses Jahres entschied das Oberlandesgericht Celle eine Zurückweisung der Berufung und verurteilte die Postbank Finanzberatung AG zur Zahlung der Anlagesumme in Höhe von 27.900 € nebst Zinsen. Der Mandant wird zudem von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Das Ergebnis des Verfahrens ist für die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ein weiterer schöner Erfolg für die geschädigten Mandanten. Aktuell vertritt die Fachkanzlei über 1.000 Mandate gegen die Postbank Finanzberatung AG und kämpft mit einem 85-köpfigen Team erfolgreich für die Rechte privater Anleger.

Wenn auch Sie sich falsch beraten fühlen informieren wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten. Nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung:

https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/service/ersteinschaetzung/ oder rufen Sie uns an.