Die Einlagensicherung der Banken verspricht im Fall Greensill ein schnelles und unkompliziertes Abwickeln der Forderungen der Gläubiger. Solche bis EUR 100.000 sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geschützt. Darüber hinaus gibt es einen Schutzschirm über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutsche Banken.