Wir haben bereits an dieser Stelle über die Ausfälle von Anlegern/Nachrangdarlehensgeber einiger der UDI Gesellschaften informiert.
Es ist wohl damit zu rechnen, dass die Gesellschaftern UDI I bis IX nicht in der Lage sein werden, die Gesellschaften fortzuführen, mit der Folge, dass Insolvenzverfahren eröffnet werden.