Im Wirecard-Skandal stehen nun besonders die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) im Fokus zahlreicher Anleger und ihrer Anwälte.
- KapMuG nicht zulässig
Das Landgericht München I hat in zwei Verfahren die Eröffnung eines KapMuG-Verfahrens für unzulässig erklärt. Hintergrund ist, dass es sich bei einem (fehlerhaft) erteilten Bestätigungsvermerk nach Ansicht des Gerichts nicht um eine Kapitalmarktinformation nach § 1 Abs. 2 S. 1 KapMuG handelt.
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