Die Bundestanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) hat am 21.06.2021 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der sie Kreditinstitute dazu verpflichtet, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Die betroffenen Institute müssen den Sparern auch erklären, ob diese durch die verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben.