Vorfälligkeitsentschädigung sparen – BGH bestätigt Urteil des OLG Frankfurt

Gute Nachrichten für Darlehensnehmer: Sie können eine Vorfälligkeitsentschädigung, die sie für die vorzeitige Ablösung ihres Darlehens gezahlt haben, ggf. zurückverlangen, weil die Bank keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung hatte.

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