Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime: Was betroffene Anleger bei ProReal Europa 10 GmbH jetzt tun können

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime: Was betroffene Anleger bei ProReal Europa 10 GmbH jetzt tun können

Interviewer: Frau Bontschev, Herr Reime, die BaFin hat kürzlich eine beunruhigende Mitteilung zur ProReal Europa 10 GmbH veröffentlicht. Was bedeutet das für die Anleger?

Bontschev: Die Situation ist in der Tat sehr ernst. Die Insolvenz der Darlehensnehmerin, die praktisch alle Gelder der Anleger erhalten hat, stellt ein erhebliches Risiko für die Investments dar. Es besteht die Gefahr, dass die Anleger einen Großteil oder sogar ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren könnten.

Reime: Genau. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet, dass die finanzielle Lage der Darlehensnehmerin so kritisch ist, dass sie ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Das wirkt sich direkt auf die ProReal Europa 10 GmbH aus, da sie nun möglicherweise ihre Forderungen nicht mehr eintreiben kann.

Interviewer: Was raten Sie den betroffenen Anlegern in dieser Situation?

Bontschev: Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Anleger ruhig bleiben und keine voreiligen Entscheidungen treffen. Sie sollten aber umgehend handeln, um ihre Interessen zu schützen. Ich empfehle, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die individuellen Optionen zu prüfen.

Reime: Dem stimme ich zu. Zusätzlich sollten Anleger alle relevanten Unterlagen zusammenstellen – Verträge, Kontoauszüge, Korrespondenz mit der ProReal Europa 10 GmbH. Diese Dokumente sind wichtig für eine genaue Einschätzung der rechtlichen Situation.

Interviewer: Gibt es konkrete rechtliche Schritte, die Anleger in Betracht ziehen sollten?

Bontschev: Ja, durchaus. Eine Möglichkeit ist, Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Auch wenn die Chancen auf volle Rückzahlung gering sind, kann dies zumindest einen Teil des investierten Kapitals sichern.

Reime: Außerdem sollten Anleger prüfen lassen, ob bei der Vermittlung oder dem Verkauf der Anlage Fehler gemacht wurden. Wenn beispielsweise nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde, könnten Schadensersatzansprüche gegen Berater oder Vermittler bestehen.

Interviewer: Wie sieht es mit gemeinsamen Aktionen der Anleger aus?

Bontschev: Das kann definitiv sinnvoll sein. Anlegergemeinschaften können die Interessen gebündelt vertreten und haben oft mehr Gewicht in Verhandlungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen. Zudem können Kosten für rechtliche Schritte geteilt werden.

Reime: Genau. Es gibt bereits spezialisierte Kanzleien und Interessenverbände, die solche Gemeinschaften organisieren. Ich rate Anlegern, sich über diese Möglichkeiten zu informieren und den Kontakt zu anderen Betroffenen zu suchen.

Interviewer: Zum Schluss: Was ist Ihre wichtigste Botschaft an die Anleger?

Bontschev: Handeln Sie jetzt, aber überlegt. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen, zumindest einen Teil Ihres Investments zu retten.

Reime: Und vergessen Sie nicht: Sie sind nicht allein in dieser Situation. Nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten. Mit der richtigen Strategie und fachkundiger Beratung können Sie Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Interviewer: Frau Bontschev, Herr Reime, vielen Dank für diese hilfreichen Informationen.