Interviewer: Frau Bontschev, Herr Reime, die BaFin warnt vor den Angeboten von Euinv-24 bzw. EUINVEST. Was raten Sie betroffenen Anlegern?
Kerstin Bontschev: Zunächst einmal ist es wichtig, dass Anleger sofort jeglichen Kontakt zu diesem Unternehmen abbrechen. Überweisen Sie auf keinen Fall weiteres Geld. Wenn Sie bereits investiert haben, versuchen Sie, Ihr Geld zurückzufordern. Dokumentieren Sie alle Kommunikation und Transaktionen sorgfältig.
Jens Reime: Genau. Zusätzlich empfehle ich, umgehend Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dies ist wichtig, um den Behörden möglichst schnell Hinweise auf die Täter zu geben und eine Strafverfolgung einzuleiten.
Interviewer: Was sind die nächsten Schritte für Geschädigte?
Kerstin Bontschev: Betroffene sollten sich an einen spezialisierten Anwalt für Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann prüfen, ob zivilrechtliche Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können. Möglicherweise kommen Schadenersatzforderungen in Betracht.
Jens Reime: Außerdem rate ich dazu, den Fall der BaFin zu melden. Je mehr Informationen die Aufsichtsbehörde hat, desto besser kann sie gegen solche illegalen Anbieter vorgehen und andere Anleger warnen.
Interviewer: Wie können sich Anleger künftig vor solchen Betrugsmaschen schützen?
Kerstin Bontschev: Grundsätzlich gilt: Seien Sie sehr vorsichtig bei Angeboten, die ungewöhnlich hohe Renditen versprechen. Prüfen Sie immer die Seriosität eines Anbieters, bevor Sie Geld investieren. Die BaFin bietet dafür eine Unternehmensdatenbank an, in der man nachschauen kann, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis hat.
Jens Reime: Zudem ist es ratsam, sich gründlich über Finanzprodukte zu informieren, bevor man investiert. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstehen. Im Zweifel sollten Sie sich unabhängige Beratung, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale, einholen.
Interviewer: Vielen Dank für diese wichtigen Hinweise.