Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime: Was betroffene Anleger bei tridentfm.com jetzt tun können

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime: Was betroffene Anleger bei tridentfm.com jetzt tun können

Interviewer: Frau Bontschev, Herr Reime, die BaFin hat kürzlich vor der Handelsplattform tridentfm.com gewarnt. Was bedeutet das für Anleger?

Kerstin Bontschev: Die Warnung der BaFin ist ein ernstzunehmender Hinweis darauf, dass bei dieser Plattform etwas nicht stimmt. Es besteht der Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen. Das heißt, Anleger sollten äußerst vorsichtig sein und keinesfalls Geld auf diese Plattform überweisen.

Jens Reime: Genau. Die BaFin warnt nicht ohne Grund. Wenn eine Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet, ist das illegal und birgt enorme Risiken für Anleger.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die möglicherweise schon in diese Plattform investiert haben?

Jens Reime: Zunächst einmal: Ruhe bewahren, aber schnell handeln. Versuchen Sie, Ihr Geld so schnell wie möglich von der Plattform abzuziehen. Dokumentieren Sie alle Ihre Transaktionen, Kommunikationen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Plattform.

Kerstin Bontschev: Ich würde ergänzen: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Auch wenn die Chancen auf Rückerstattung oft gering sind, ist eine Anzeige wichtig, um die Behörden zu informieren und möglicherweise weitere Betrugsfälle zu verhindern.

Interviewer: Die BaFin erwähnt auch andere verdächtige Websites wie mib40.org und zurichswift.net. Was bedeutet das?

Kerstin Bontschev: Das deutet darauf hin, dass wir es hier möglicherweise mit einem größeren Netzwerk von betrügerischen Plattformen zu tun haben. Anleger sollten generell sehr vorsichtig sein bei Online-Handelsplattformen, besonders wenn diese aggressiv werben oder ungewöhnlich hohe Renditen versprechen.

Jens Reime: Absolut. Es ist wichtig zu verstehen, dass seriöse Finanzdienstleister in Deutschland immer eine Erlaubnis der BaFin benötigen. Im Zweifelsfall sollten Anleger immer in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachschauen, ob ein Anbieter dort gelistet ist.

Interviewer: Welche präventiven Maßnahmen können Anleger ergreifen, um nicht auf solche Plattformen hereinzufallen?

Jens Reime: Grundsätzlich gilt: Seien Sie skeptisch bei Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Recherchieren Sie gründlich über die Plattform und das Unternehmen dahinter. Überprüfen Sie immer die Zulassung bei der BaFin.

Kerstin Bontschev: Ich möchte hinzufügen: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Seriöse Anbieter geben Ihnen Zeit, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Und wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich unabhängigen Rat, zum Beispiel bei einem Finanzberater oder Rechtsanwalt.

Interviewer: Vielen Dank für diese wertvollen Informationen und Ratschläge.

Kerstin Bontschev & Jens Reime: Gerne, vielen Dank für das Gespräch.