Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime: Was betroffene Anleger bei zurichswift.net und zurichswift.com jetzt tun können

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime: Was betroffene Anleger bei zurichswift.net und zurichswift.com jetzt tun können

Interviewer: Frau Bontschev, Herr Reime, die BaFin hat vor den Angeboten der ZurichSwift GmbH gewarnt. Was bedeutet das für Anleger?

Bontschev: Diese Warnung ist sehr ernst zu nehmen. Die BaFin vermutet, dass hier Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Das ist nicht nur illegal, sondern auch höchst riskant für Anleger.

Reime: Genau. Zudem gibt es Hinweise auf eine ganze Reihe ähnlicher Plattformen wie mib40.org und tridentfm.com. Das deutet auf ein systematisches Vorgehen hin, was die Sache noch bedenklicher macht.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die bereits bei ZurichSwift investiert haben?

Bontschev: Zunächst sollten sie sofort sämtliche Zahlungen einstellen. Dann gilt es, alle vorhandenen Unterlagen und Kommunikation mit dem Unternehmen zu sichern. Das kann später als Beweismaterial dienen.

Reime: Ich empfehle zusätzlich, umgehend Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Parallel dazu sollten Betroffene sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um die Möglichkeiten zur Rückforderung ihres Geldes zu prüfen.

Interviewer: Gibt es Chancen, investiertes Geld zurückzubekommen?

Bontschev: Das hängt vom Einzelfall ab. Oft ist es schwierig, da solche Unternehmen häufig im Ausland sitzen und Gelder schnell verschoben werden. Dennoch gibt es manchmal Möglichkeiten, insbesondere wenn man schnell handelt.

Reime: In einigen Fällen können auch Ansprüche gegen Banken oder Kreditkartenunternehmen bestehen, über die Zahlungen abgewickelt wurden. Auch das sollte man mit einem Anwalt prüfen.

Interviewer: Was können Anleger tun, um sich künftig vor solchen Angeboten zu schützen?

Bontschev: Vorsicht ist das A und O. Vor jeder Investition sollte man prüfen, ob das Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin hat. Die Unternehmensdatenbank der BaFin ist dafür eine gute Anlaufstelle.

Reime: Zudem rate ich, bei Angeboten mit ungewöhnlich hohen Renditeversprechen besonders skeptisch zu sein. Oft sind das Lockangebote unseriöser Anbieter. Im Zweifelsfall sollte man sich immer unabhängigen Rat einholen.

Interviewer: Vielen Dank für diese wichtigen Informationen und Ratschläge.

Bontschev & Reime: Gerne. Wir hoffen, dass möglichst viele Anleger vorsichtig sind und sich im Schadensfall schnell professionelle Hilfe suchen.