I. Vorläufige Inolvenzen vom 11. und 14.06.2021 UDI Energie Festzins III UG & Co. KG, UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG, UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG […]
Wir haben bereits an dieser Stelle über die Ausfälle von Anlegern/Nachrangdarlehensgeber einiger der UDI Gesellschaften informiert. Es ist wohl damit zu rechnen, dass die Gesellschaftern UDI I bis IX nicht in der Lage sein werden, die Gesellschaften fortzuführen, mit der Folge, dass Insolvenzverfahren eröffnet werden. Ganzen Artikel auf Anwalt.de lesen
Die Einlagensicherung der Banken verspricht im Fall Greensill ein schnelles und unkompliziertes Abwickeln der Forderungen der Gläubiger. Solche bis EUR 100.000 sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geschützt. Darüber hinaus gibt es einen Schutzschirm über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutsche Banken. Ganzen Artikel auf Anwalt.de lesen





