Ende Juni 2021 hat der BGH ein positives Urteil für Darlehensnehmer erlassen. Es ging dabei um die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung, die der Bankkunde in diesem Fall für die vorzeitige Ablösung seines Darlehens gezahlt hatte. Ganzen Artikel auf anwalt.de lesen
Grund hierfür ist, dass die Commerzbank die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag nicht verständlich beschrieben hat. § 502 Abs. 2 Satz 1 BGB bestimmt nämlich, dass der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist, wenn die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag unzureichend sind. Die Klausel gilt allerdings nicht für gewerbliche Kredite. Ganzen Artikel […]
Wird ein Immobiliendarlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz vorzeitig an die Bank zurückgezahlt – beispielsweise auf Grund einer Trennung der Darlehensnehmer oder weil die finanzierte Immobilie verkauft wurde –, verlangt die Bank vom Darlehensnehmer i. d. R. eine Entschädigungszahlung: die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Ganzen Artikel auf Anwalt.de lesen
Gute Nachrichten für Darlehensnehmer: Sie können eine Vorfälligkeitsentschädigung, die sie für die vorzeitige Ablösung ihres Darlehens gezahlt haben, ggf. zurückverlangen, weil die Bank keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung hatte. Ganzen Artikel auf Anwalt.de lesen
Am 23. Juni 2021 verfasste Dr. Julius Reiter, Geschäftsführer und Rechtsanwalt der Kanzlei baum reiter & collegen, im Namen einer Allianz von insgesamt 72 Verbraucheranwälten eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Vorsitzenden Richter der VI. Bundesgerichtshof Zivilkammer, Stephan Seiters. Ganzen Artikel auf Anwalt.de lesen