LG Frankfurt am Main verurteilt die Commerzbank, einem Kunden 21.544,15 € Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten.

Grund hierfür ist, dass die Commerzbank die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag nicht verständlich beschrieben hat. § 502 Abs. 2 Satz 1 BGB bestimmt nämlich, dass der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist, wenn die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag unzureichend sind. Die Klausel gilt allerdings nicht für gewerbliche Kredite. Ganzen Artikel […]

Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen: Commerzbank scheitert vor BGH

Wird ein Immobiliendarlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz vorzeitig an die Bank zurückgezahlt – beispielsweise auf Grund einer Trennung der Darlehensnehmer oder weil die finanzierte Immobilie verkauft wurde –, verlangt die Bank vom Darlehensnehmer i. d. R. eine Entschädigungszahlung: die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung.   Ganzen Artikel auf Anwalt.de lesen