Immer mehr Anleger haben in den letzten Jahren den Zugang zur Börse gefunden. Die Kapitalmärkte befinden sich jedoch weltweit im Umbruch. Die Computerisierung der Finanzdienstleistungsbranche hat das Verhalten der Kapitalmarktteilnehmer stark verändert. Dank des technischen Fortschrittes wickeln Kapitalanleger ihre Bankgeschäfte heute via Telefon oder Internet direkt ab.
Aber nicht nur die technische Entwicklung der Kapitalmärkte schreitet voran. Seit einigen Jahren werden auf den Kapitalmärkten immer kompliziertere Anlageprodukte vertrieben, die für den Anleger nur schwer verständlich sind. Oft handelt es sich hier um Anlageformen, die aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt sind. Es kann daher nicht verwundern, dass die Anleger sich nicht mehr alleine zurechtfinden. Hinzu kommt, dass auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt auch Anlagevermittler tätig sind, die unseriöse Kapitalanlageprodukte vertreiben.
Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt bundesweit insbesondere die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Ihr Rat ist immer dann gefragt, wenn Verluste bei Kapitalanlagen – hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter – eingetreten sind. Derartige Verluste sind häufig die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch Finanzdienstleister. Obwohl der Anleger häufig die Beratung durch Finanzdienstleister sucht, ist dies keine Gewähr für eine sichere Rendite. Im Gegenteil: Oft sind es gerade die Finanzdienstleister, welche die Anleger zu Investitionen veranlassen, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen.
Zum Nutzen der geschädigten Anleger wird die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte die Rechtsangelegenheit unter die Lupe nehmen und für den Mandanten die richtigen Schritte in die Wege leiten. Sie ist daher immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn ein Kapitalanleger entweder schlecht beraten bzw. aufgeklärt oder gar betrogen wurde.
Zum anwaltlichen Selbstverständnis der Kanzlei gehört das Vertrauen der Mandantschaft in das anwaltliche Handeln im Interesse des Anlegers. Für die Kanzlei ist es selbstverständlich, das Anliegen der Mandantschaft als Ganzes zu begreifen, weil es in den meisten Fällen nicht nur um die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen geht. Der Kanzlei-Service ist daher umfassend. Er zielt auf die vollste Zufriedenheit des Mandanten.