Unsere Kanzlei ist seit 1983 im Bereich der Alternativen Investmentfonds (AIF), früher „grauer Kapitalmarkt“, tätig und hat seit ihrer Gründung sowohl Initiatoren als auch Anleger vertreten. So profitieren Initiatoren, Vertriebe und Anleger gleichermaßen von unseren Kenntnissen und Erfahrungen.
Vor allem als Spezialisten des Kapitalanlage- und Immobilienrechts bieten wir Ihnen bedarfsbezogene Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.