Seit rund 30 Jahren ist die Münchener Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt in ihrem Beruf tätig und genauso lange engagiert sie sich erfolgreich und äußerst aktiv für den Schutz von Anlegern und Aktionären.Vertrauen auch Sie dem Fachwissen und der Erfahrung der Fachanwältin für Bankrecht & Kapitalmarktrecht, die Inhaberin einer der führenden deutschen Kanzleien im Bereich Anlegerschutz ist.   Rechtsanwältin Daniela A. BergdoltFachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht   Ihr Studium der Rechtswissenschaften hat Frau Daniela Bergdolt mit Prädikatsexamen abgeschlossen, ebenso wie den juristischen Vorbereitungsdienst. 1987 wurde sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Von Anfang an galt ihr berufliches Hauptinteresse dem Schutz von Anlegern, weshalb sie sich erfolgreich nicht nur für die Begründung des Rechtsgebiets Bankrecht & Kapitalmarktrecht, sondern auch für die Einführung der Fachanwaltschaft auf diesem Gebiet einsetzte. Selbstverständlich ist sie auch Fachanwältin für Bankrecht & Kapitalmarktrecht.Frau Rechtsanwältin Bergdolt ist Mitglied in zahlreichen Vereinigungen und Arbeitsgemeinschaften, außerdem ist sie als Dozentin in der Fachausbildung und Fachfortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und gibt ihr Wissen als Autorin einer Rechtsratgeber-Serie des dtv-Verlages an Interessierte weiter.Bis zum 31.12.2018 ist Frau Rechtsanwältin Bergdolt überdies als Europabeauftragte des Ausschusses für Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins tätig.Weitere Informationen zur Person, den Tätigkeiten und Engagements von Frau Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt finden Sie HIER.

  • Die Anwälte der Kanzlei Bergdolt Rechtsanwälte bieten höchst kompetente Beratung und engagierte Vertretung auf den folgenden Rechtsgebieten:Bank- & Kapitalmarktrecht Bankgebühren, Schrottimmobilien, Kreditwiderruf, Schiffsfonds – alles Bereiche, in denen sich Frau Rechtsanwältin Bergdolt bestens auskennt. Mit der erfolgreichen Vertretung von Anlegern und Bankkunden hat sie sich einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Leistungen, die sie im Bankrecht & Kapitalmarktrecht bietet:
    • Kapitalanlagerecht
  • Eigentlich sollen Verbraucher, die in eine Kapitalanlage oder in Unternehmensanleihen investieren, durch umfassende Beratung und Information durch den Anlageberater weitgehend vor Fehlinvestitionen geschützt sein. So sieht es das Gesetz vor. Immer wieder aber kommt es zu Verstößen gegen diese Aufklärungspflichten, auch durch fehlerhafte Anlageprospekte. Hier sind Haftungsfragen zu klären, ebenso wie im Bereich der Vermögensverwaltung. Unter Umständen können Anleger hier mit einer Rückabwicklung oder auch mit Schadenersatzzahlungen rechnen.Darüber hinaus vertritt Frau Rechtsanwältin Bergdolt auch Anleihegläubiger, die durch die Insolvenz des Unternehmens, in das sie investiert haben, um ihr Geld fürchten müssen. Ebenso gehört die Beratung zu unterschiedlichen Fondsmodellen, zu Wandelanleihen und Genussscheinen zu ihren Leistungen.
    • Aktien- & Kozernrecht
  • Gerade Kleinaktionäre und Minderheitsaktionäre benötigen eine starke Interessenvertretung. Gerne übernimmt Frau Rechtsanwältin Bergdolt diese Aufgabe. Sie ist in Hauptversammlungen präsent, darunter auch in Hauptversammlungen, die ein Squeeze-out, verschiedene Strukturmaßnahmen oder Kapitalmaßnahmen zum Thema haben, initiiert Sonderprüfungen und vertritt ihre Mandanten in Anfechtungsklagen und Spruchverfahren.
    • Bank- & Börsenrecht
  • Das Bankrecht ist einer steten Veränderung unterworfen, was unter anderem auch der Finanzkrise geschuldet ist. Frau Rechtsanwältin Bergdolt ist mit den aktuellsten Entwicklungen vertraut und klärt ihre Mandanten über die Pflichten von Bankberatern genauso auf wie zu Bankkonto und Kreditgeschäft, zu Wertpapierhandel, Banksicherheit, oder Depotgeschäft. Im gesamten Bereich des Bank- & Börsenrechts vertritt sie mit Nachdruck die Interessen von Verbrauchern.Handelsrecht & GesellschaftsrechtGanz gleich, welche Art von Gesellschaft Sie gründen wollen – AG, GmbH oder UG etwa –, die Beratung eines erfahrenen Rechtsanwalts bei der Rechtsformwahl, bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge und bei der Anmeldung zum Handelsregister wird Sie vor vielen folgenreichen Fehlern bewahren.Insbesondere das Vertragsrecht ist ein substanzieller Teil des Handels- und Gesellschaftsrechts. Frau Rechtsanwältin Bergdolt unterstützt Sie daher bei der Erstellung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen, Vertriebsverträgen, Umwandlungsverträgen, Joint Venture- und Forschungsverträgen.Auch Problemstellungen aus dem gewerblichen Rechtsschutz werden von ihr behandelt, denn auch die Nutzung und Verwertung von geistigem Eigentum, das im Unternehmen entwickelt wurde, ist ein wichtiger Aspekt. Gerne hilft Frau Rechtsanwältin Bergdolt bei der Gestaltung von Lizenzverträgen.Darüber hinaus bietet sie präventive Beratung zum Thema Wirtschaftsstrafrecht.Schließlich sind es auch zivilrechtliche Fragen wie die Regelung der Unternehmensnachfolge mithilfe von Testamenten und Erbverträgen, mit denen sich Frau Rechtsanwältin Bergdolt auseinandersetzt. Auf Wunsch ihres Mandanten übernimmt sie auch die Testamentsvollstreckung.

Ihr Ziel ist, dass Sie zu Ihrem guten Recht kommen!

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