Wir sind ein eingespieltes Team, das bereits seit 2004 zusammenarbeitet. Wir besitzen beide den Fachanwaltstitel auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und bieten Ihnen unsere kompetente rechtliche Unterstützung an. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Fachwissen in diesem Bereich und können Sie dadurch umfassend beraten und mit Elan Ihre Ansprüche durchsetzen. Dies gilt ebenso für viele andere Gebiete des Zivilrechts.
Im Jahre 2003 erlangte ich den Doktortitel für die Dissertation zum Thema „Verbraucherschutz und Repräsentationsprinzip“. Ich wurde zur Anwaltschaft im Jahr 2005 zugelassen und habe den Titel Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht im Jahr 2010 bekommen.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Unterstützung beim Widerruf eines Darlehensvertrages
- Rückabwicklung von Restschuldversicherungskrediten
- Beratung zu Ihren Konten und zu Ihren Kreditverträgen
- Beratung bei Bürgschaften
- Abwehr von Kündigungen von Bausparverträgen
- Informationen zu Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds, Schiffsfonds, Investmentfonds und ihren Risiken
- Beratung zu Themen wie Schrottmobilien, Darlehen (Bearbeitungsgebühren) und stille Beteiligungen
- Widerspruch von Lebensversicherungsverträgen
- Prüfung Ihres Riester-Vertrages auf unzulässige Abschlussgebühren
- Rückabwicklung von Genossenschaftsbeteiligungen