Herr Rechtsanwalt Luickhardt ist sowohl in Deutschland (Bodenseeraum) als auch in Spanien (Teneriffa, Gran Canaria, Mallorca) tätig und kann Sie neben dem spanischen Handels- und Gesellschaftsrecht ebenso im Erbrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht sowie im Zivilrecht vertreten.

Herr D. Luickhardt ist deutscher und spanischer Rechtsanwalt und in beiden Ländern ordentlich zugelassen (Deutschland – Rechtsanwaltskammer Tübingen, Spanien – Rechtsanwaltskammer Santa Cruz de Tenerife).

Mit einem Master Studiengang in spanischem Steuerrecht an der Universität von Madrid hat sich Herr Luickhardt auch als spanischer Steuerberater qualifiziert.

Die berufliche Laufbahn begann 1998 in einem Start Up Unternehmen in Puerto de la Cruz, Teneriffa, danach hatte Herr RA D. Luickhardt eine Kanzlei in Icod de los Vinos (Teneriffa) gegründet, eine eigene Anwaltskanzlei im Bodenseeraum (Tettnang) und ist als Sozius in die Rechtsanwaltskanzlei des Herrn Daniel Cano Revilla in Madrid aufgenommen worden.

Daraus entstand das Kompetenzzentrum im Süden von Teneriffa im spanischen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, spanischen Immobilienrecht und deutschem und spanischem Erbrecht in Kooperation mit einem Notar sowie weiteren Rechtsanwälten.

Darüber hinaus hat die Kanzlei mehrere Zweigstellen in Spanien und Deutschland (Teneriffa, Gran Canaria, Mallorca, Tettnang) und mehrere Kooperationspartner im Raum Berlin und Hannover.

Herr Rechtsanwalt Luickhardt bietet mit seinem Anwaltsteam sowie Betriebswirten und Ökonomen ein internationales Kompetenzwissen an, das Ihnen juristische Lösungen anbietet und dem Mandanten auch die tägliche Verwaltungspraxis in Spanien erleichtert, da in der Kanzlei von Legalium auch eine Abteilung für Behördengänge existiert.

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