Dieselskandal
Ich vertrete sehr erfolgreich eine Vielzahl geschädigter Dieselkäufer im Zuge des Dieselskandals. Aufgrund der sich zunehmend konkretisierenden Rechtsprechung sind die Chancen für eine zügige Durchsetzung so gut wie nie zuvor.
Durch meine praktische Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen im gesamten Bundesgebiet kann ich die Chancen für eine erfolgreiche Rückabwicklung und die Durchsetzung von Schadensersatz bei dem konkret zuständigen Gericht einschätzen. Dazu gehört auch die realistische Einschätzung der Höhe des Schadensersatzanspruches.
Widerruf von finanzierten Autokaufverträgen
Auf den Widerruf von Darlehensverträgen bin ich spezialisiert. Sind die Fahrzeugfinanzierung und der Autokaufvertrag als verbundenes Geschäft abgeschlossen worden, wird über den Widerruf des Darlehensvertrages auch der Autokauf rückabgewickelt. Da die Widerrufsfrist von 2 Wochen erst mit zutreffender Widerrufsbelehrung anfängt, kommt es darauf an, ob die Belehrung in dem Vertrag den Anforderungen genügt. Nach meiner Erfahrung sind viele Autofinanzierungsverträge auch heute noch angreifbar. Ich prüfe, ob eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Ist diese fehlerhaft, erkläre ich den Widerruf und setze ihn durch.
Anlegerschutzrecht
Ich verfüge über langjährige Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzrechts. In hunderten von Fällen habe ich geschädigte Kapitalanleger erfolgreich gegen Anlageberater, Banken und Gründungsgesellschafter vertreten. Auf diese Weise konnten erhebliche Anlagebeträge zugunsten der Geschädigten zurückerlangt werden.