Seit über 20 Jahren helfe ich Verbrauchern auf den Gebieten des Bank- und Kapitalanlagenrechts, des Versicherungsrechts und des Erbrechts. Ab 2015 ist noch die Beratung und Vertretung von Diesel-Fahrern hinzugekommen. Seit 2008 bin ich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen habe ich den Beruf des Bankkaufmannes erlernt.
Die an mich herangetragenen Mandate befassen sich unter anderem mit Folgendem:
Im Bankrecht & Kapitalmarktrecht:
- geschlossene Fonds (z. B. Schiffsfonds, Immobilienfonds, Filmfonds, Beteiligungsfonds, Versicherungsfonds).
- Verfolgung von Schadensersatzforderungen wegen mangelhafter Kapitalanlagenberatung
- Widerspruch gegen Kündigung von langfristigen Sparverträgen und Bausparverträgen
- Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
- Anfechtung von Bürgschaften
- Verteidigung gegen Kredit- und Kontokündigungen
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Unregelmäßigkeiten im Onlinebanking
- Widerruf von Darlehensverträgen
- Ansprüche wegen falscher Zinsanpassung bei Darlehen und Sparverträgen
- Verteidigung gegen unberechtigte Schufa-Einträge