Wir beraten und vertreten bundesweit Privatanleger und institutionelle Anleger außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Kapitalanlagerechts. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Unsere gerichtlichen Erfolge, nicht selten von weitreichender Bedeutung über den Einzelfall hinaus, sind immer wieder Gegenstand öffentlicher Berichterstattung.
Wir konzentrieren uns auf die Sacharbeit für unsere Mandanten. Dafür steht ein Team überdurchschnittlich qualifizierter und erfahrener Anwälte bereit.