Dr. iur. Thomas Pforr zum Thema: CAPTURA GmbH

Insolvenz­antrag wurde bei dem zuständigen Insolvenz­gericht durch Eigen­antrag der Verant­wortlichen ver­an­lasst und Rechts­anwalt Dr. Hubert Ampferl als vorläufiger Insolvenz­verwalter eingesetzt. Es besteht eine konkrete Gefähr­dung der Vermögens­interessen der Captura-Anleger. Betroffenen wird umgeh­end empfohlen, von weiteren Ein­zahl­ungen Abstand zu nehmen, vertrags­beendende Maß­nahmen zu prüfen und ihre Rechts­interessen profess­ionell anwalt­lich schützen zu lassen..